Arbeitsrecht
In der Regel haben Sie nur DREI Wochen Zeit!
Haben Sie eine Kündigung bekommen oder hat Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Änderungskündigung, eine Vertragsanpassung, einen Aufhebungsvertrag oder eine Abmahnung vorgelegt?
Wichtig: Den Erhalt eines der oben genannten Schreiben dürfen Sie gerne unterschreiben, aber niemals ein Schriftstück unterschreiben, welches Ihren bisheriger Arbeitsvertrag ändert, aufhebt oder „anpasst“ ohne vorherige Überprüfung!!!
Nichts kann so eilig sein, dass Sie nicht eine Nacht drüber schlafen könnten!
Beachten Sie bitte auch, dass alle Änderungen in Ihrem Arbeitsverhältnis meist zu weitreichenden Konsequenzen im Bereich des Sozialversicherungsrechts führen. Darauf sollte auch im Arbeitsrecht besonders geachtet werden.
Sind Sie Arbeitgeber, wird von Ihnen erwartet, dass Sie Fristen richtig berechnen und Ihren Hinweispflichten nachkommen, inhaltlich richtige Arbeitszeugnisse fertigen u.v.m.
Denken Sie daran, sich im Vorfeld richtig beraten zu lassen, sonst kann es teuer werden.