Erbrecht
RECHTZEITIG VORSORGEN!
Machen Sie sich frühzeitig Gedanken über die Errichtung eines Testaments, Erbvertrages oder über die Durchführung der Testamentsvollstreckung.
Auch im Hinblick auf die Unternehmens- und Vermögensnachfolge sollten rechtzeitig Regelungen getroffen werden.
Haben Sie bereits über eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungs- und Patientenverfügung nachgedacht?
Es wäre wichtig, wenn Sie bei einer ernsthaften Erkrankung oder in fortgeschrittenem Alter nicht fremdbestimmt sein möchten.
Ist der Erbfall erst einmal eingetreten, kommt es für die Erben darauf an, ob es eine Verfügung von Todes wegen / ein Testament gibt, oder ob die gesetzliche Erbfolge greift.
In beiden Fällen sollten Ansprüche ordentlich geprüft und gegebenenfalls Erb- und Pflichtteilsansprüche eingefordert und durchgesetzt werden.
Insbesondere bei Erbengemeinschaften kommt es oftmals zu Auseinandersetzungen.