Sozialrecht
WAS KÖNNEN WIR FÜR SIE TUN?
Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen
- Ihre Krankenkasse, beispielsweise Krankengeld, Behandlungskosten etc.
- die Agentur für Arbeit auf Arbeitslosengeld
- die Unfallversicherung der BG
- die Rentenversicherungen auf Erwerbsminderungsrente, Korrekturen Ihres Versicherungsverlaufs, etc.
Bei der Durchsetzung zahlreicher Ansprüche wie z. B. gegen Ihre Krankenkasse auf Krankengeld oder bei der Agentur für Arbeit auf Arbeitslosengeld, bei den Rententrägern auf Pflegegeld oder die Erwerbsminderungsrente, etc. stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Auch bei Ansprüchen gegen Ihre private Krankenversicherung oder bei der Beihilfe helfen wir Ihnen gerne weiter.
Oft ist es so, dass Privatversicherte auf zu viele Ansprüche verzichten, obwohl Ihre Verträge dies so nicht vorsehen.
Sie haben insbesondere gute Durchsetzungsmöglichkeiten, wenn es um Ergotherapien, Psychotherapien, Physiotherapien, Homöopathie, zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlungen geht.
Geben Sie sich nicht einfach mit einer Ablehnung der Kostenübernahme zufrieden.