Gebühren

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich.

In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Nur die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist möglich.

Bei Bedarf kommen Beratungs- und Prozesskostenhilfe in Betracht.

Einen Beratungshilfeschein erhalten Sie bei Ihrem für Sie zuständigen Amtsgericht.
Zuständig ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnort.